ERA-Sachsen (Tarifmodell), ERA-Firmenlösungen
Mit dem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen (ERA) wird die Unterscheidung zwischen gewerblichen Arbeitnehmern (Lohn) und Angestellten (Gehalt) aufgehoben. Für beide Arbeitnehmergruppen gelten nun die gleichen Bewertungsmaßstäbe zur Findung des anforderungsabhängigen Entgeltes (Entgeltgruppe) und des leistungsabhängigen Entgeltes (Kennzahlenvergleich, Zielvereinbarungen) oder Zeitentgelt (Leistungsbeurteilung):- Unterstützungsleistungen bei der ERA-Einführung von der Planung und Durchführung bis zur
Umsetzung aller Maßnahmen
- Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen für Unternehmen mit oder ohne Tarifbindung
- ERA-Kurzcheck mit den Schwerpunkten Check auf Qualität und Plausibilität der
Arbeitsbeschreibungen und Check auf Kostenneutralität » ERA-Kurzcheck (PDF)
- ERA-Kostensimulation über den Einführungszeitraum (z. B. 60 Monate)
- Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Betriebsräte zum ERA für die sächsische Metall- und Elektroindustrie
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern sowie über unser Anfrageformular.
