Urlaubsrecht – Informationen für Arbeitgeber
Urlaub ist Bestandteil eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er dient der Erholung des Arbeitnehmers und gehört zum Kernbereich des Arbeitsrechtes. Insbesondere die neueren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) stellen den Personalverantwortlichen vor neue Herausforderungen in der täglichen Arbeit.
In dieser Broschüre werden praxisnah die allgemeinen Voraussetzungen wie auch die Besonderheiten des Urlaubsrechtes dargestellt, die durch RA Joachim Schulze erarbeitet wurden. Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Juristen von SACHSENMETALL jederzeit gern zur Verfügung.
Redaktionsschluss: Oktober 2010 (Umfang PDF-Datei: 12 Seiten, 492 kb)
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